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Dokument-ID: 899184
Steuer
Bezüglich der Gesellschaft
- Bestimmung des Ortes der Geschäftsleitung der Gesellschaft zur Klärung der Frage, welches Finanzamt gem § 58 BAO örtlich zuständig ist
- Registrierung beim zuständigen Finanzamt
- Formular Verf16 „Fragebogen für Gesellschaften (ARGE, atyp. Stille Ges., GesbR, GmbH & Co KG, KG, OG, Vermietungsgemeinschaft) (Muster liegt bei, online abrufbar unter: http://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Steuern/pdfs/9999/Verf16.pdf)
- Formular Verf26 „Unterschriftsprobenblatt“ (online abrufbar unter: http://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Steuern/pdfs/9999/Verf26.pdf)
- Gesellschaftsvertrag oder Angabe der wesentlichsten Inhalte
- Eröffnungsbilanz
- Überlegungen zur Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer gem § 6 Abs 1 Z 27 UStG bei Neugründungen
- Kommt die Umsatzsteuerbefreiung zur Anwendung? – Erläuterung: Überschreiten die Umsätze im ersten Jahr nicht EUR 35.000,– netto, kommt automatisch die Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer zur Anwendung. Das einmalige Überschreiten der Umsatzgrenze um nicht mehr als 15 % innerhalb eines Zeitraumes von fünf Kalenderjahren ist unbeachtlich.
- Ist die Umsatzsteuerbefreiung erwünscht? – Erläuterung: Da es sich um eine unechte Umsatzsteuerbefreiung handelt, kommt es zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug. Die Umsatzsteuerbefreiung ist daher nur bei jenen Unternehmern interessant, deren Kunden selbst nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind (insbesondere Privatpersonen).
- Antrag auf Regelbesteuerung durch Verwendung des Formulars U12, wenn die maßgebliche Umsatzgrenze nicht überschritten wird und die Anwendung der Kleinunternehmerregelung nicht erwünscht ist (online abrufbar unter: http://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Steuern/pdfs/9999/U12.pdf)
- Antrag auf Vergabe einer Umsatzsteueridentifikationsnummer anhand des Formulars U15 – Erläuterung: Die UID-Nummer wird benötigt, wenn auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet wird oder ausländischen Lieferanten die Ausführung von innergemeinschaftlichen Lieferungen ermöglicht werden soll (online abrufbar unter: http://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Steuern/pdfs/9999/U15.pdf)