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Dokument-ID: 844569
Verteilung von Gewinn und Verlust/Vertretung der Gesellschaft und Konkurrenzverbot bei der KG
Die gesetzliche Regelung der Verteilung von Gewinn und Verlust im Falle der KG
- Grundsätzlich findet bei der KG die gleiche Regelung für die Verteilung von Gewinn und Verlust Anwendung wie im Falle der Offenen Gesellschaft; dem Vorhandensein zweier verschiedener Gesellschaftsklassen (unbeschränkt haftender Komplementär, beschränkt haftender Kommanditist) wird dadurch Rechnung getragen, dass nach der durch Gesellschaftsvertrag abänderbaren Regelung des Gesetzes den unbeschränkt haftenden Gesellschaftern ein ihrer Haftung „angemessener“ Betrag des Jahresgewinns zuzuweisen ist und nur der diesen Betrag übersteigende Teil des Jahresgewinns (respektive Verlust) der Aufteilung nach den bezeichneten Regeln unterliegt.