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Dokument-ID: 1097342
Besteuerung des ausscheidenden Gesellschafters
- Realisierung eines Veräußerungsgewinns?
- Veräußerungsgewinn ist der Betrag, um den der Veräußerungserlös (das auf Basis der Unternehmensbewertung ermittelte Auseinandersetzungsguthaben) nach Abzug der Veräußerungskosten den anteiligen Wert des Betriebsvermögens übersteigt.
- Mit der Realisierung des Veräußerungsgewinns geht für den ausscheidenden Gesellschafter zwangsläufig die Aufdeckung stiller Reserven einher, wie zB noch werthaltiges Anlagevermögen, das aber bereits abgeschrieben ist.
- Freibetrag in Höhe von EUR 7.300,–: Dieser kürzt den Veräußerungsgewinn, bei Anteilen an einer OG ist dieser nur aliquot anzuwenden. Der Freibetrag ist nicht anzusetzen, wenn eine der folgenden Begünstigungen in Anspruch genommen wird.
- Verteilung des Veräußerungsgewinns auf drei Jahre, sofern die Beteiligung für den Zeitraum von mindestens sieben Jahren gehalten wurde.
- Falls keine der nachstehenden Steuerbegünstigungen Anwendung findet, ist der Veräußerungsgewinn nach dem normalen Tarifsteuersatz zu versteuern.