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Dokument-ID: 322258
Steuern und Sozialversicherung
- Bezüglich der Warehouse-Data KG:
- Mit 01. 01.2021 sind zwei Finanzämter, nämlich das Finanzamt Österreich (FAÖ) und das Finanzamt für Großbetriebe (FAG), an die Stelle der bis dahin bestehenden 40 Finanzämter getreten. Sowohl das Finanzamt Österreich als auch das Finanzamt für Großbetriebe sind für das gesamte Bundesgebiet zuständig. Eine Anknüpfung an örtliche Zuständigkeiten – wie beispielsweise an den Wohnsitz oder die Betriebsstätte – erfolgt in der neuen Struktur somit nicht mehr.
- Homepage des Bundesministeriums für Finanzen – Rubrik „Ämter & Behörden“ (https://service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/)
- Telefonische Anfrage bei einem Finanzamt
- Für die Registrierung beim Finanzamt erforderliche Unterlagen
- Formular Verf16 „Fragebogen für Gesellschaften (Kommanditgesellschaft, offene Handelsgesellschaft, Gesellschaft nach bürgerlichen Recht,, atypische stille Gesellschaft, Vermietungsgemeinschaft, ARGE, GmbH & CoKG)
- Formular Verf26 „Unterschriftsprobenblatt“
- Gesellschaftsvertrag
- Eröffnungsbilanz
- Auszug aus dem Firmenbuch (wenn bereits eingetragen)
- Überlegungen zur Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer gem § 6 Abs 1 Z 27 UStG bei Neugründungen
- Kommt die Umsatzsteuerbefreiung zur Anwendung? – Erläuterung: Überschreiten die Umsätze im ersten Jahr nicht EUR 35.000,– kommt automatisch die Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer zur Anwendung
- Ist die Umsatzsteuerbefreiung erwünscht? – Erläuterung: da es sich um eine unechte Umsatzsteuerbefreiung handelt, kommt es zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug; die Umsatzsteuerbefreiung ist daher nur bei jenen Unternehmern interessant, deren Kunden selbst nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind (insbesondere Privatpersonen)
- Antrag auf Regelbesteuerung durch Verwendung des Formulars U12, wenn die maßgebliche Umsatzgrenze nicht überschritten wird und die Anwendung der Kleinunternehmerregelung nicht erwünscht ist
- Antrag auf Vergabe einer Umsatzsteueridentifikationsnummer anhand des Formulars U15 – Erläuterung: Die UID-Nummer wird benötigt, wenn auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet wird oder ausländischen Lieferanten die Ausführung von innergemeinschaftlichen Lieferungen ermöglicht werden soll
- Bezüglich des Gesellschafters Franz Findig:
- Erläuterung: Da Franz Findig unbeschränkt haftender Gesellschafter ist, erzielt er betriebliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb und hat daher eine Steuernummer zu beantragen
- Für die Registrierung beim Finanzamt erforderliche Unterlagen
- Formular Verf24 „Fragebogen für natürliche Personen“
- Kopie Reisepass
- Kopie Meldezettel
- Überlegungen zur Umsatzsteuerpflicht – Erläuterung: Leistungsbeziehungen zwischen Findig und der Gesellschaft wären denkbar, zB die Einhebung eines Lizenzentgelts für die Überlassung der Nutzungsrechte an der Software
- Antrag auf Regelbesteuerung durch Verwendung des Formulars U12, wenn die maßgebliche Umsatzgrenze nicht überschritten wird und in die Umsatzsteuerpflicht (mit Vorsteuerabzug) optiert wird
- Antrag auf Vergabe einer Umsatzsteueridentifikationsnummer anhand des Formulars U15
- Online-Versicherungsanmeldung bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (online abrufbar unter https://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.854303&portal=svsportal)
- Bezüglich des Gesellschafters Ludwig Leutkenner:
- Erläuterung: Ludwig Leutkenner erzielt als Kommanditist ebenso betriebliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb und hat daher grundsätzlich eine Steuernummer zu beantragen
- Für die Registrierung beim Finanzamt erforderliche Unterlagen
- Formular Verf24 „Fragebogen für natürliche Personen“
- Kopie Reisepass
- Kopie Meldezettel
- Auch von der Gesellschaft bezahlter Arbeitslohn oder Miete sind für Ludwig Leutkenner betriebliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb („Vergütungen, die die Gesellschafter von der Gesellschaft für ihre Tätigkeit im Dienste der Gesellschaft, für die Hingabe von Darlehen oder für die Überlassung von Wirtschaftsgütern erhalten“, § 23 Z 2 EStG) Achtung: Daher mangels Erzielung von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit bei der Warehouse-Data KG
- Überlegungen zur Umsatzsteuerpflicht – Erläuterung: Leistungsbeziehungen zwischen Leutkenner und der Gesellschaft möglich (Bezahlung von Miete)
- Antrag auf Regelbesteuerung durch Verwendung des Formulars U12, wenn die maßgebliche Umsatzgrenze nicht überschritten wird und in die Umsatzsteuerpflicht (mit Vorsteuerabzug) optiert wird
- Antrag auf Vergabe einer Umsatzsteueridentifikationsnummer anhand des Formulars U15
- Achtung: Warehouse-Data KG hat aber Dienstnehmer- und Dienstgeberbeiträge nach ASVG für die von Ludwig Leutkenner erbrachten Dienstleistungen bei der Österreichischen Gesundheitskasse zu bezahlen! Warehouse-Data KG ist daher zur Meldung der Beschäftigung von Ludwig Leutkenner bei der Österreichischen Gesundheitskasse verpflichtet.