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Dokument-ID: 476414
Kündigung des Mietvertrags
- Prüfen: Befristeter oder unbefristeter Mietvertrag? Im Fall des unbefristeten Mietvertrages: Kündigungsfristen und -termine beachten, allenfalls auch bestimmte Formvorschriften für die Kündigung (eingeschriebener Brief) beachten.
- Ist der Mieter seinen Erhaltungs- und Wartungspflichten nachgekommen? Mögliche Schadenersatzansprüche des Vermieters denkbar?
- Besteht die Verpflichtung, das Mietobjekt in jenem Zustand zurückzustellen, in dem es sich bei Anmietung befunden hat? Sind bauliche Maßnahmen rückgängig zu machen?
- Bei der Rückstellung selbst: Zustand des Mietobjektes bei Rückstellung durch Fotos und ein vom Vermieter und Mieter zu unterfertigendes Begehungsprotokoll festhalten.