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Dokument-ID: 321975
Mietvertrag
- Anführung der Parteien des Mietvertrags: Name/Firma, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Anschrift
- Beschreibung des Mietgegenstandes: Anschrift, Einlagezahl, Katastralgemeinde, TopNr, Nutzfläche, Anzahl der Räume, Ausstattung, Inventarliste, mitvermietete Flächen (Keller, Abstellplätze)
- Mietdauer: Befristung möglich in folgenden Fällen:
- nach ABGB
- nach MRG
- Mindestdauer der Befristung bei Wohnräumen 3 Jahre
- Bei Geschäftsräumlichkeiten keine Ober- und Untergrenzen der Befristung
- Art des Gebrauchsrechts: zB zu Geschäftszwecken, kein Gastgewerbebetrieb, keine Putzerei, etc
- Mietzins, bestehend aus:
- Hauptmietzins
- Anteiligen Betriebskosten und öffentlichen Abgaben
- Anteiligen Kosten der Erhaltung und des Betriebs von Anlagen, die der gemeinsamen Benutzung durch die Bewohner dienen
- Anteilige Heiz- und Warmwasserkosten
- Verwaltungsausgaben
- Umsatzsteuer (bei Option zur Umsatzsteuer)
- Mietzinsbeschränkungen des § 16 Absatz 1 MRG beachten
- Vereinbarung einer Betriebskosten-Pauschalvorschreibung
- Fälligkeit des Mietzinses
- Kaution
- Wertsicherungsklausel
- Erhaltungs- und Wartungspflichten des Mieters und des Vermieters regeln
- Änderungen des Bestandobjektes, Baumaßnahmen durch Mieter oder Vermieter
- Zustimmung zur Anbringung von Geschäftstafeln und Schildern
- Weitergaberecht, Untervermietungsrecht
- Betreten des Mietgegenstandes durch den Vermieter (zB bei Gefahr von ernsthaften Schäden, zu den üblichen Geschäftszeiten)
- Hinweis auf Hausordnung
- Wer trägt Kosten und Gebühren des Mietvertrags? (Mietvertragsgebühr: 1 % des auf die Dauer des Mietverhältnisses vereinbarten Mietentgelts, bei unbefristeten Verträgen: des dreifachen Jahresmietzinses)
- Schlussbestimmungen: Schriftlichkeitsvorbehalt, Gerichtsstandsvereinbarung, anwendbares Recht, Salvatorische Klausel, etc
- Bei Ausübung eines Unternehmens aufgrund eines bestehenden Mietvertrags:
- Gebrauch des Mietgegenstands für unternehmerische Zwecke erlaubt?
- Untervermietung einer für Wohnzwecke genutzten Wohnung für unternehmerische Zwecke gestattet? Zustimmung des Vermieters erforderlich
- Bei Abschluss eines Mietvertrags noch vor Gründung der Gesellschaft:
- Sicherstellen, dass Mietvertrag von der zu gründenden Gesellschaft nach Eintragung in das Firmenbuch ohne Mietzinsanhebung übernommen werden darf
- Klauselbeispiel: „Der Vermieter stimmt zu, dass dieser Vertrag und sämtliche daraus resultierenden Rechte und Pflichten ohne Anhebung des vereinbarten Mietzinses von der von den Mietern errichteten Warehouse-Data OG im Fall der Eintragung der Gesellschaft in das Firmenbuch übernommen werden.“