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Demo-Dokumente
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Allgemeine Personenstandsdaten
Allgemeine Personenstandsdaten bilden den Personenkern und umfassen jene Daten, die eine Behörde bei Vorliegen eines gesetzlichen Auftrages einsehen kann.Oliver Frohner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1234215 -
Kurzüberblick: Personenstandsfall Geburt
Grundsätzlich stellt die Eintragung von Geburten nach §§ 9 ff PStG 2013 auf Lebendgeburten ab. Totgeburten sind entsprechend § 32 PStG 2013 einzutragen.Oliver Frohner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1234327 -
Bestimmung der gemeinsamen Obsorge bei der Personenstandsbehörde
Sind die Eltern eines Kindes nicht verheiratet oder verpartnert, so kommt – wie bereits erwähnt – nach der gesetzlichen Grundregel der Kindesmutter die Obsorge zu.Dominik Rammelmüller | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1234351