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Oliver Frohner | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.4 Anerkennung ausländischer Adoptionen

Die Anerkennung ausländischer Entscheidungen über die Annahme an Kindes statt außerhalb des Anwendungsbereiches des HAÜ (vgl dazu gleich im Folgenden) und sonstiger völkerrechtlicher Normen ist in §§ 91a ff AußStrG geregelt.

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