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Dokument-ID: 1234626
3 Antragsteller auf internationalen Schutz (vormals „Asylwerber“) im Personenstandsrecht
Eine weitere besonders praxisrelevante Gruppe im Bereich der „Sonderfälle des Personenstandsrechts“ stellen Antragsteller auf internationalen Schutz (vormals: Asylwerber) dar, deren rechtlicher Status und Dokumentationslage häufig von den üblichen Standards abweichen. Im Unterschied zu „Personen ungeklärter Herkunft“ handelt es sich hier aber um keine Begrifflichkeit des Personenstandsrechts, sondern des österreichischen Asylrechts, das wiederum mit einschlägigem Völkerrecht zusammenhängt.