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Dokument-ID: 1234301
4.10 Auflösung von Dienstverhältnissen
Die für die Gemeinde(vertrags)diensteten geltenden gesetzlichen Bestimmungen regeln detailliert die Möglichkeiten und Gründe für die Beendigung von Dienstverhältnissen sowie die damit verbundenen Schutzbestimmungen. Demnach können Dienstverhältnisse in der Probezeit, im Einvernehmen, unter Einhaltung von Fristen und Terminen (Kündigung), aus wichtigem Grund (Entlassung oder Austritt), durch Zeitablauf bei befristeten Verträgen, aufgrund einer gerichtlichen Verurteilung oder durch den Tod beendet werden.