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Lukas Wandl | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.4 Ausstellung von Urkunden und Registereintragungen

Nach erfolgter Eintragung im ZPR können auch Asylwerber Personenstandsurkunden (zB Geburtsurkunde, Heiratsurkunde) erhalten (§§ 53 ff PStG 2013). Diese Urkunden sind für weitere Verfahren (zB Aufenthaltstitel, Familiennachzug) von zentraler Bedeutung.

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