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Dokument-ID: 1234518
3.2.3 Beide Ehegatten haben einen Doppelnamen
Herr Anton Bauer-Schönberg und Frau Christine Dengler-Eibensteiner heiraten. Folgende Möglichkeiten der Namensbestimmung haben sie:
Bestimmung | Familienname des Mannes | Familienname der Frau |
Ein Namensteil wird zum gemeinsamen Familiennamen bestimmt. |
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Ein Doppelname aus zwei Namensteilen wird zum gemeinsamen Familiennamen bestimmt. |
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„Bauer“ wird zum gemeinsamen Familiennamen bestimmt. |
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„Schönberg“ wird zum gemeinsamen Familiennamen bestimmt. |
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„Dengler“ wird zum gemeinsamen Familiennamen bestimmt. |
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„Eibensteiner“ wird zum gemeinsamen Familiennamen bestimmt. |
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Keine Bestimmung |
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