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Neu Dokument-ID: 1234664

Christine Wernig | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.1 Die Neuregelung des § 1 EheG ab 1. August 2025

Ehe- und Partnerschaftsrechts-Änderungsgesetz 2025

Mit dem Ehe- und Partnerschaftsrechts-Änderungsgesetz 2025 (EPaRÄG 2025) wurde § 1 EheG grundlegend geändert. Die neue Fassung lautet:

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