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4.2 Dienstpflichten und Verhaltensregeln
Die für Gemeinde(vertrags)bedienstete geltenden dienstrechtlichen Bestimmungen legen die sich aus dem Beschäftigungsverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten, insbesondere Verhaltensregeln fest. Diese Regelungen verfolgen zusammengefasst das Ziel, die Integrität und das Vertrauen in die öffentliche Verwaltung zu sichern. Die dienstlichen Pflichten umfassen dabei insbesondere die sorgfältige, gewissenhafte, unparteiische und gesetzmäßige Erfüllung der Aufgaben durch die Gemeinde(vertrags)bediensteten.