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Lukas Wandl | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.2.2 Eheschließung und eingetragene Partnerschaft

Auch Asylwerber können eine Ehe oder eingetragene Partnerschaft begründen. Die Personenstandsbehörde hat auch bei ihnen die Ehefähigkeit bzw Partnerschaftsfähigkeit aufgrund der vorgelegten Urkunden in einer mündlichen Verhandlung zu ermitteln (§§ 14, 21 PStG 2013).

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