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Dokument-ID: 1234671
6.1 Gesetzliche Grundlage
Die Eintragung der Eheschließung in das Zentrale Personenstandsregister (ZPR) ist in § 20 PStG 2013 geregelt. Danach sind alle im Zuge der Eheschließung aufgenommenen Niederschriften (§ 18 Abs 4 PStG) sowie die nachstehend angeführten weiteren Daten der Ehe im ZPR zu erfassen: