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Neu Dokument-ID: 1274603

Janine Koudela | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.9.4 Ermittlungen, Beweisführung

Rechtliche Grundlagen

„§ 15 TEG (1) Alle für die richterliche Beurteilung maßgebenden tatsächlichen Verhältnisse sind durch eine amtliche Untersuchung zu ermitteln.

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