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5.2 Exkurs: Ausweispflicht in Österreich
Grundsätzlich gilt in Österreich eine Ausweispflicht für alle Drittstaatsangehörigen (§ 32 FPG). Diese Personengruppe muss all jene Dokumente mit sich führen, die sie zum Aufenthalt in Österreich berechtigen und auf Verlangen auch vorweisen. Ansonsten verwirklichen sie eine Verwaltungsübertretung (§ 121 Abs 3 Z 2 und 3 FPG). Die Pflicht, sich ausweisen zu können, wird aber auch dadurch erfüllt, wenn Drittstaatsangehörige die maßgeblichen Dokumente ohne unverhältnismäßige Verzögerung einholen können. • [Fußnote: Es ist also nicht notwendig, ständig alle Unterlagen mit sich zu führen, sondern sie zumindest in einer angemessenen Nähe zum Aufenthaltsort zu verwahren.]