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Christine Wernig | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.2 Funktion der Eintragung

Grundsätzlich tritt die zivilrechtliche Wirksamkeit der Ehe mit den Ehekonsenserklärungen ein (§ 17 EheG). Die Eintragung in das ZPR ist daher deklarativ, nicht konstitutiv.

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