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Dokument-ID: 1234341
7.4 Gerichtliche Genehmigung
Der zwischen der annehmenden Person und dem Kind vereinbarte Adoptionsvertrag bedarf überdies der gerichtlichen Bewilligung, um die Annahme an Kindesstatt (Adoption) zustande kommen zu lassen. Hierfür muss eine Vertragspartei einen Antrag auf Bewilligung der Adoption bzw des Adoptionsantrags bei Gericht einbringen. Die Bewilligungsvoraussetzungen unterscheiden sich danach, ob die Adoption eines minderjährigen Kindes beabsichtigt ist oder ob eine Erwachsenenadoption vorliegt.