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10.1 Grundlagen und Zielsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes
Mit dem Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) am 1. September 2025 wurde ein seit Jahrzehnten diskutierter Paradigmenwechsel im österreichischen Verfassungs- und Verwaltungsrecht vollzogen. Die bislang verfassungsgesetzlich verankerte Amtsverschwiegenheit (Art 20 Abs 3 B-VG aF) sowie die parallel bestehende Auskunftspflicht der Verwaltung (Art 20 Abs 4 B-VG aF) wurden aufgehoben und durch ein neues Transparenzregime ersetzt. Dieses basiert nunmehr auf dem Leitbild der staatlichen Informationsfreiheit, verstanden als Recht auf Zugang zu staatlichen Informationen, wonach Transparenz den Regelfall und Geheimhaltung die begründungsbedürftige Ausnahme darstellt.