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2 Grundsätze des Staatsbürgerschaftsrechts
Abstammungsprinzip
Das Abstammungsprinzip regelt den Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Abstammung. Es bedeutet, dass die Zugehörigkeit zu einem Staat sich danach richtet, ob die Eltern oder ein Elternteil Angehöriger dieses Staates sind. Dieses Prinzip wird auch als ius sanguinis bezeichnet. Im Gegensatz zum Territorialprinzip (ius soli), bei dem die Zugehörigkeit zu einem Staat von der Geburt innerhalb dessen Staatsgebietes abhängt, kommt es bei dem im österreichischen Recht vorherrschenden Abstammungsgrundsatz nicht darauf an, ob das Kind auf österreichischem Staatsgebiet geboren wurde, oder nicht. Entscheidend ist vielmehr die Staatsbürgerschaft der Eltern. Im Regelfall bewirkt daher die (bloße) Geburt im Inland noch nicht den Erwerb der Staatsbürgerschaft für das Kind, wenn die Eltern (oder zumindest ein Elternteil, siehe dazu unten) zum Zeitpunkt der Geburt nicht ebenfalls Staatsbürger sind.