© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 1257124
5.4.4 Integrationsvereinbarung
Zur Förderung der Integration von Fremden sieht das IntG die so genannte Integrationsvereinbarung (§§ 7 ff IntG) vor. Ziel ist es, dass Fremde die deutsche Sprache erlernen und sich mit den grundlegenden Werten der österreichischen Rechts- und Gesellschaftsordnung auseinandersetzen. Die Integrationsvereinbarung gliedert sich in zwei Module: