© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 1234442
5.2 Internationale Zuständigkeit
Die Bewilligung einer Annahme an Kindes statt erfolgt ebenso wie die Aufhebung einer solchen Annahme im Außerstreitverfahren (§§ 89, 91 AußStrG).
Sachlich zuständig ist gem § 104a JN daher das Bezirksgericht.