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Oliver Frohner | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.3 Materiell anwendbares Recht

Personalstatut gem § 26 IPRG

Die Voraussetzungen der Annahme an Kindes statt und der Beendigung der Wahlkindschaft sind nach § 26 IPRG grundsätzlich kumulativ (8 Ob 53/15z; 9 Ob 89/09t) nach dem Personalstatut jedes Annehmenden und dem Personalstatut des Kindes zu beurteilen.

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