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Balazs Esztegar | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.1 Staatsbürgerschaftsnachweis

Der Staatsbürgerschaftsnachweis gem § 44 StbG ist die vom Gesetz vorgesehene Bestätigung, dass eine bestimmte Person die Staatsbürgerschaft besitzt. Sie ist gem § 44 Abs 1 StbG (wie auch andere staatsbürgerschaftsrechtliche Bestätigungen) ein Auszug aus dem Zentralen Staatsbürgerschaftsregister (ZSR). Für Personen, die noch nicht im ZSR erfasst sind, kann folglich (noch) kein Staatsbürgerschaftsnachweis ausgestellt werden.

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