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Oliver Frohner | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.1 Internationale Zuständigkeit

Internationale Zuständigkeit iSd Brüssel IIb-VO

Die internationale Zuständigkeit für Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung bestimmt sich in Österreich grundsätzlich nach den Bestimmungen der Brüssel IIb-VO. Dieser zufolge sind für Verfahren die elterliche Verantwortung betreffend grundsätzlich die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig, in dem das Kind zum Zeitpunkt der Antragstellung seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (Art 7 Abs 1 Brüssel IIb-VO).

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