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2.1 Begriff und praktische Relevanz
Der Begriff „Personen ungeklärter Herkunft“ bezeichnet im österreichischen Personenstandsrecht jene Personen, deren Herkunft nicht oder nur unzureichend durch die Personenstandsbehörde festgestellt werden kann. Solche Konstellationen treten insbesondere dann auf, wenn eine Person ohne ausreichende Identitätsnachweise im Inland angetroffen wird – etwa als Findelkind, als unbegleiteter Minderjähriger oder als erwachsene Person, die keine oder nur unvollständige Angaben zu ihrer Herkunft machen kann. Die Ursachen hierfür sind vielfältig und reichen von Flucht und Vertreibung über Staatenlosigkeit bis hin zu Fällen, in denen eine Person bewusst oder unverschuldet ohne Dokumente im Bundesgebiet lebt.