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Dokument-ID: 1234347
8.1 Begriff „Obsorge“
Obsorgebegriff
Unter dem Begriff „Obsorge“ ist die Gesamtheit der elterlichen Rechte und Pflichten gegenüber ihrem minderjährigen Kind zu verstehen, die neben der Verpflichtung zur Leistung des Unterhalts bestehen. Die Obsorge umfasst demnach das Recht und die Pflicht der Eltern