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Neu Dokument-ID: 1256702

Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.1 Pflicht zur Eintragung eines Personenstandsfalls

Im Inland eingetretener Personenstandsfall

§ 35 Abs 1 PStG 2013 normiert die grundlegende Verpflichtung, dass jeder im Inland eingetretene Personenstandsfall sowie Änderungen, Ergänzungen und Berichtigungen des Personenstandes einzutragen sind; vgl erneut VwGH 05.12.2024, Ro 2023/01/0008.

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