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Dokument-ID: 1234342
7.5 Rechtsfolgen der Adoption
Durch die bewilligte Adoption wird eine Elternschaft rechtlich nachgebildet. Die Bewilligung einer Annahme an Kindes statt zieht daher umfassende Rechtsfolgen etwa für das Wahlkind, die annehmende Person, die leiblichen Eltern und allfällige leibliche Kinder der annehmenden Person nach sich. Diese Rechtsfolgen werden nachstehend überblicksweise dargestellt.