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Neu Dokument-ID: 1274608

Janine Koudela | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.9.9 Sachentscheidung nach Ablauf der Ediktalfrist

Rechtliche Grundlagen

„§ 19 TEG (1) Nach Ablauf der in dem Edikte bestimmten Frist entscheidet das Gericht auf erneutes Ansuchen über das Begehren um Todeserklärung.

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