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Dokument-ID: 1234638
4.1 Status und Dokumentation
Wird einem Fremden der Status des subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt, so wird diesem damit zugleich eine befristete Aufenthaltsberechtigung in Österreich für ein Jahr erteilt. Liegen die Voraussetzungen für den Status nach Ablauf dieses Jahres weiterhin vor, so wird sowohl Status als auch die damit verbundene Aufenthaltsberechtigung (nach einem entsprechenden Antrag) um jeweils zwei Jahre verlängert.