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Neu Dokument-ID: 1234612

Oliver Frohner | Praxiswissen | Fachbeitrag

1 Kurzüberblick: Personenstandsfall Tod

Anzeige des Todesfalls

Die Anzeige des Todes hat spätestens am auf den Todesfall folgenden Werktag zu erfolgen (§ 28 Abs 1 S 1 PStG 2013).

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