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Hanita Veljan | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.1 Begriffsabgrenzung

Die Begriffe „Totgeburt“, „Fehlgeburt“ sowie „Sternenkinder“ werden oft vermischt, was eine rechtliche Einordnung und so auch eine personenstandsrechtliche Behandlung dieser erschwert. Um die Frage zu beantworten, wie Totgeburten, Fehlgeburten udgl personenstandsrechtlich zu behandeln sind, bedarf es einer Abgrenzung dieser Begriffe, aber auch der Begriffe „Nasciturus“ und „Lebendgeburt“. Lebendgeburten, Totgeburten und Fehlgeburten werden in § 8 HebG definiert.

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