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Dokument-ID: 1234649
5.4.2 Überblick über die Voraussetzungen
Um einen Aufenthaltstitel nach dem NAG zu erhalten, müssen Drittstaatsangehörige sowohl bestimmte allgemeine als auch besondere Voraussetzungen erfüllen. Die allgemeinen Voraussetzungen gelten für alle Antragsteller unabhängig von der Art des angestrebten Aufenthaltstitels und sind im III. (allgemeinen) Teil des NAG (§§ 11 ff) geregelt.