© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1234353

Oliver Frohner | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.2 Verfahren zur Eheschließung

Ermittlung der Ehefähigkeit

Das Verfahren zur Eheschließung beginnt mit der Ermittlung der Ehefähigkeit, dh die Personenstandsbehörde hat vor der Eheschließung die Ehefähigkeit der Verlobten aufgrund der vorgelegten Urkunden in einer mündlichen Verhandlung zu ermitteln und hierüber eine Niederschrift aufzunehmen (§ 14 PStG 2013).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Personenstands- und Melderecht in unserem Shop! Zum Shop