© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1274599

Janine Koudela | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.9 Verfahrensrechtliches und Ablauf des Aufgebotsverfahrens (§§ 12 bis 20 TEG)

Einleitung des Todeserklärungsverfahrens

Das Todeserklärungsverfahren wird regelmäßig über einen entsprechenden Antrag einer hierzu berechtigten Person, der an der Todeserklärung ein rechtliches Interesse zukommt (OGH 22.07.1953, 1 Ob 624/53, so zB Ehepartner, Kinder oder andere Verwandte, aber auch ein Testamentserbe [OGH 19.10.1955, 1 Ob 623/55], nicht aber ein Miteigentümer des Verschollenen [RIS-Justiz RS0006625]), eingeleitet. Alternativ dazu kann das Todeserklärungsverfahren aber auch über Antrag der Staatsanwaltschaft (§ 20 TEG) eingeleitet werden.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Personenstands- und Melderecht in unserem Shop! Zum Shop