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Dokument-ID: 1234514
3.2 Wahlmöglichkeiten
Die Verlobten oder Ehegatten können zunächst einen ihrer Namen zum gemeinsamen Familiennamen bestimmen.
Beispiel:
Herr Anton Bauer und Frau Christine Dengler heiraten. Sie können entweder Bauer oder Dengler als gemeinsamen Familiennamen bestimmen.