© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1256965

Gabriela Kaiser | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.2.2 Zuständigkeit zur Gewährung des Informationszugangs (§ 3 Abs 2 IFG)

Wirkungs- bzw Geschäftsbereichsprinzip

Im Unterschied zum Ursprungsprinzip des § 3 Abs 1 Abs 1 IFG folgt § 3 Abs 2 IFG dem Wirkungs- bzw Geschäftsbereichsprinzip. Zuständig ist jenes Organ, zu dessen Wirkungs- oder Geschäftsbereich die begehrte Information gehört. Die Materialien stellen klar, dass jene Behörde zuständig ist, die in der Sache selbst zuständig wäre (AB 2420 BlgNR 27. GP 18). Maßgeblich ist somit die funktionelle Zuordnung im Rahmen der Materienkompetenz.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Personenstands- und Melderecht in unserem Shop! Zum Shop