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Dokument-ID: 1287404
4.4.3 Checkliste: Eintragung akademischer Grade in eine Personenstandsurkunde
- Unterlagen und Art der Bezeichnung
- Liegt die Verleihungsurkunde im Original oder als ordnungsgemäß beglaubigte Kopie vor?
- Nein: Unterlage anfordern; Prüfung zunächst offenlassen.
- Handelt es sich bei der Bezeichnung um einen akademischen Grad, der von einer Hochschule verliehen wurde?
- Nein: Nicht als akademischen Grad eintragen; mögliche andere Titel gesondert beurteilen.
- Ist die verleihende Einrichtung im Sitzstaat als Hochschule anerkannt?
- Unklar: Hochschulstatus anhand geeigneter Referenzquellen prüfen, etwa Anabin oder Hochschulkompass.
- Liegt die Verleihungsurkunde im Original oder als ordnungsgemäß beglaubigte Kopie vor?
- Eintragungsfähigkeit
- Liegt ein österreichischer Nostrifizierungsbescheid vor?
- Ja: Den darin verliehenen österreichischen Grad zugrunde legen.
- Falls kein Nostrifizierungsbescheid vorliegt: stammt der Grad aus Österreich, der EU, dem Vereinigten Königreich oder dem EWR?
- Ja: Mit der Prüfung der Eintragungsform fortfahren.
- Nein: Prüfen, ob eine Ausnahme greift:
- Theologischer Grad einer päpstlichen Hochschule?
- Grad aus der Schweiz?
- Keine Ausnahme: Nach der Empfehlung grundsätzlich nicht in die öffentliche Urkunde eintragen.
- Liegt ein österreichischer Nostrifizierungsbescheid vor?
- Wortlaut und Abkürzung
- Sind Bezeichnung und Abkürzung auf der Verleihungsurkunde eindeutig angegeben?
- Ja: Möglichst originalgetreu übernehmen.
- Nein: Diploma Supplement prüfen.
- Ist die Bezeichnung danach noch unklar?
- Länderübersicht und FAQ der Empfehlung zur Orientierung heranziehen.
- Dabei beachten: Die Angaben in der Verleihungsurkunde haben Vorrang; Übersetzungen ersetzen sie nicht als maßgebliche Grundlage.
- Sind Bezeichnung und Abkürzung auf der Verleihungsurkunde eindeutig angegeben?
- Eintragung und offene Fragen
- Ist geklärt, ob der Grad vor oder nach dem Namen einzutragen ist?
- „Mag.“, „Dr.“ und „Dipl.-Ing.“ beziehungsweise „DI“ stehen grundsätzlich vor dem Namen.
- Die übrigen akademischen Grade stehen grundsätzlich nach dem Namen.
- Sind mehrere Grade einzutragen?
- Grundsätzlich nach aufsteigender Wertigkeit ordnen; gleichrangige Grade chronologisch.
- Bleibt nach Prüfung der Unterlagen und der Empfehlung eine entscheidende Frage offen?
- Zuständige Behörde kann ENIC NARIC AUSTRIA im Amtshilfeweg befassen. Die Verfahrensverantwortung verbleibt bei der Behörde.
- Ist geklärt, ob der Grad vor oder nach dem Namen einzutragen ist?