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FORUM Media (red) | Muster | Checkliste

4.4.3 Checkliste: Eintragung akademischer Grade in eine Personenstandsurkunde

  1. Unterlagen und Art der Bezeichnung
    • Liegt die Verleihungsurkunde im Original oder als ordnungsgemäß beglaubigte Kopie vor?
      • Nein: Unterlage anfordern; Prüfung zunächst offenlassen.
    • Handelt es sich bei der Bezeichnung um einen akademischen Grad, der von einer Hochschule verliehen wurde?
      • Nein: Nicht als akademischen Grad eintragen; mögliche andere Titel gesondert beurteilen.
    • Ist die verleihende Einrichtung im Sitzstaat als Hochschule anerkannt?
      • Unklar: Hochschulstatus anhand geeigneter Referenzquellen prüfen, etwa Anabin oder Hochschulkompass.
  2. Eintragungsfähigkeit
    • Liegt ein österreichischer Nostrifizierungsbescheid vor?
      • Ja: Den darin verliehenen österreichischen Grad zugrunde legen.
    • Falls kein Nostrifizierungsbescheid vorliegt: stammt der Grad aus Österreich, der EU, dem Vereinigten Königreich oder dem EWR?
      • Ja: Mit der Prüfung der Eintragungsform fortfahren.
      • Nein: Prüfen, ob eine Ausnahme greift:
    • Theologischer Grad einer päpstlichen Hochschule?
    • Grad aus der Schweiz?
      • Keine Ausnahme: Nach der Empfehlung grundsätzlich nicht in die öffentliche Urkunde eintragen.
  3. Wortlaut und Abkürzung
    • Sind Bezeichnung und Abkürzung auf der Verleihungsurkunde eindeutig angegeben?
      • Ja: Möglichst originalgetreu übernehmen.
      • Nein: Diploma Supplement prüfen.
    • Ist die Bezeichnung danach noch unklar?
      • Länderübersicht und FAQ der Empfehlung zur Orientierung heranziehen.
      • Dabei beachten: Die Angaben in der Verleihungsurkunde haben Vorrang; Übersetzungen ersetzen sie nicht als maßgebliche Grundlage.
  4. Eintragung und offene Fragen
    • Ist geklärt, ob der Grad vor oder nach dem Namen einzutragen ist?
      • „Mag.“, „Dr.“ und „Dipl.-Ing.“ beziehungsweise „DI“ stehen grundsätzlich vor dem Namen.
      • Die übrigen akademischen Grade stehen grundsätzlich nach dem Namen.
    • Sind mehrere Grade einzutragen?
      • Grundsätzlich nach aufsteigender Wertigkeit ordnen; gleichrangige Grade chronologisch.
    • Bleibt nach Prüfung der Unterlagen und der Empfehlung eine entscheidende Frage offen?
      • Zuständige Behörde kann ENIC NARIC AUSTRIA im Amtshilfeweg befassen. Die Verfahrensverantwortung verbleibt bei der Behörde.

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