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8.3 Das österreichische Gesundheitswesen aus der Sicht des Patienten
Aus rechtlicher Sicht ist für den Patienten oder einen Heimbewohner entscheidend, mit wem eine vertragliche Beziehung besteht. Aufgrund der bereits dargelegten verfassungsrechtlichen Ausgangslage ist in einem ersten Gedankenschritt zu überlegen, aus welchem primären Grund sich ein Patient in eine Einrichtung begibt, etwa um ärztlich versorgt zu werden oder um Pflege- und Betreuungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Als Leistungsanbieter kommen nach derzeitiger Rechtslage für die Inanspruchnahme von ärztlichen Behandlungsleistungen drei Organisationsformen in Betracht: