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Bernhard Albert | Praxiswissen | Fachbeitrag

3 Haftung bei Outsourcing

Outsourcing bedeutet die Auslagerung bestimmter Teilleistungen und -tätigkeiten und deren Übernahme durch ein anderes Unternehmen.

Der Begriff Outsourcing wurde aus den Wörtern „outside“ und „resourcing“ gebildet. Typische Bereiche, die an andere Unternehmen outgesourct werden, sind etwa die Reinigung, die Instandhaltung, das Catering oder auch die Buchhaltung, wobei gerade in letzter Zeit die Tendenz dahin geht, immer mehr Bereiche an andere Unternehmen zu vergeben.

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