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13.2 Patientenverfügungen gemäß PatV
Unter einer Patientenverfügung wird eine Willenserklärung verstanden, mit der ein Patient eine medizinische Behandlung ablehnt. Mittels Patientenverfügung wird eine medizinische Behandlung abgelehnt. Mit Patient ist der Verfügende gemeint, also eine Person, die die Patientenverfügung errichtet. Sie muss im Errichtungszeitpunkt noch nicht erkrankt sein. Im Zeitpunkt der Errichtung muss die Person entscheidungsfähig sein; ein späterer Verlust der Entscheidungsfähigkeit ist unbeachtlich. Sinn und Zweck ist, dass sie dann ihre Wirkungen entfalten soll, wenn der Patient im Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr entscheidungsfähig ist. Dies ist dann gegeben, wenn er seinen Willen nicht mehr mündlich, durch Zeichen oder technische Hilfsmittel äußern kann. Der Patient muss in einem Zustand sein, der es ihm nicht mehr erlaubt, mit seiner Umwelt kommunizieren zu können.