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8.4.9 Personelle Ausstattung einer Krankenanstalt
Die krankenanstaltenrechtlichen Regelungen in Österreich sehen die so genannte kollegiale Führung vor. Die kollegiale Führung besteht aus einem ärztlichen Leiter, einem Leiter des Pflegedienstes und einem Verwaltungsleiter. Hervorzuheben ist, dass jeder der angeführten Leitungspersonen für den ihm zugeordneten Bereich die Verantwortung trägt. Keiner der Leitungspersonen steht in der Hierarchie über einem anderen. Die – grundsätzlich nachvollziehbare – Idee der kollegialen Führung leidet unter der Tatsache, dass aufgrund der fehlenden Hierarchie Konflikte innerhalb der kollegialen Führung bei Uneinigkeit nicht gelöst werden können. Ob eine Krankenanstalt daher funktioniert, hängt davon ab, wie stark die für die Geschäftsführung zuständigen Organe des Rechtsträgers bereit sind, Konflikte zwischen der kollegialen Führung aufzulösen und entsprechende Handlungsanweisungen zu geben.