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8.1 Verfassungsrechtliche Ausgangslage
Kompetenzen im Gesundheitswesen für Bund und Bundesländer
Um das österreichische Gesundheitswesen und dessen rechtliche Komplexität verstehen zu können, ist die verfassungsrechtliche Ausgangssituation zu beleuchten. Im Sinne des bundesstaatlichen Grundprinzips sind die Kompetenzen zur Gesetzgebung in Österreich zwischen Bund und Bundesländern geteilt. Das Gesundheitswesen ist in den meisten Bereichen dem Bund in Gesetzgebung und Vollziehung zugeordnet. Aus diesem Grund finden sich im österreichischen Gesundheitswesen überwiegend Rechtsgrundlagen, in denen der Bund die Gesetzgebungskompetenz hat (man spricht auch von Bundeskompetenz). In der praktischen Anwendung hat dies zur Folge, dass in diesen Bereichen österreichweit meist einheitliche Regelungen existieren. Beispielsweise ist das ärztliche Berufsrecht im Ärztegesetz (ÄrzteG 1998, idgF BGBl I Nr 50/2021) oder das Berufsrecht der Gesundheits- und Krankenpflege im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG, idgF BGBl I Nr 48/2021) österreichweit gleich normiert.