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Dokument-ID: 687266
3.2.3 Überlassung von ArbeitnehmerInnen
Gerade im Gesundheitswesen spielt in jüngster Zeit auch die Überlassung von ArbeitnehmerInnen eine immer größere Rolle. Durch die Überlassung von ArbeitnehmerInnen können etwa längerfristige Ausfälle wegen Krankheit etc abgedeckt werden, ohne dass formell neue Dienstverhältnisse begründet werden müssen. Die Überlassung von ArbeitnehmerInnen ist in einem eigenen Gesetz, dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Diese Norm enthält detaillierte Bestimmungen über die Art der Beschäftigung und über die Entlohnung.