© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
3.3.2 Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz 2017 (VGÜ 2017)
Eignungs- und Folgeuntersuchungen
Arbeitnehmer, die am Arbeitsplatz gesundheitsschädlichen Stoffen (zB Blei, Quecksilber oder Arsen) ausgesetzt sind, dürfen eine Berufstätigkeit erst nach einer Eignungsuntersuchung aufnehmen und nur unter der Voraussetzung, dass in regelmäßigen Abständen entsprechende Folgeuntersuchungen durchgeführt werden, fortsetzen. Solche Eignungs- und Folgeuntersuchungen sind auch dann verpflichtend, wenn Arbeitnehmer extremer Lärmeinwirkung ausgesetzt sind oder in Räumlichkeiten beschäftigt werden, in denen die Sauerstoffkonzentration zur Brandvermeidung künstlich herabgesetzt wird.