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2.9 Vorlagen
Durch das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz ist die nachweisliche Unterweisung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit vorgesehen, die erforderlichenfalls auch durch geeignete Fachleute erfolgen kann. Die Unterweisung hat in verständlicher Form während der Arbeitszeit zu erfolgen. Bei Arbeitnehmern, die der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig sind, hat die Unterweisung in ihrer Muttersprache oder in einer sonstigen für sie verständlichen Sprache zu erfolgen. Durch den Arbeitgeber hat die Kontrolle zu erfolgen, dass die Arbeitnehmer die Unterweisung auch verstanden haben. Die nachfolgende Checkliste umfasst ausschließliche brandschutztechnische Aspekte der Unterweisung.